Wissen
Freistellung und Nachweise: was die Agentur für Arbeit sehen will
Bei einer geförderten Weiterbildung muss belegt sein, dass der Unterricht stattfindet und die Freistellung echt ist. Was der Bildungsträger liefert und was der Betrieb.
Was als Unterricht zählt
Unterricht per Video zählt, wenn die Lehrkraft live unterrichtet und Fragen jederzeit möglich sind. Selbstlernen, ein Forum oder eine Telefon-Hotline zählen nicht als Unterricht. Solche Anteile werden gesondert ausgewiesen.
Was der Bildungsträger liefert
- Anwesenheitsliste je Unterrichtseinheit und Login-Nachweise der Videoplattform
- Stundenplan mit der Lage der Einheiten in der Arbeitszeit; Selbstlernanteile gesondert ausgewiesen
- Vertretungsregel und Nachholtermine, damit Fehlzeiten nicht zum Problem werden
- Teilnahmebescheinigung und Zertifikat mit Lehrstoff und Stundenumfang
Was der Betrieb liefert
- Nachweis der Freistellung und des weitergezahlten Entgelts, für den Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- keine Kundenarbeit in der Unterrichtszeit: Ein Praxisprojekt aus dem Betrieb ist eine Lernaufgabe, kein Auftrag
Datenschutz
So planen wir es für unseren Live-Lehrgang: Anwesenheitsdaten beschränken wir auf das Nötige und löschen sie nach festen Fristen. Den Unterricht zeichnen wir nicht routinemäßig auf. Angaben zur Gesundheit, etwa zu einer Schwerbehinderung, gehören in den Antrag bei der Agentur, nicht in unsere Unterlagen.
Quellen
- Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III, Fassung 17.06.2026, Abschnitt 3.2 (digitale Durchführung) – arbeitsagentur.de
- § 82 Abs. 3 SGB III (Zuschuss für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung) – gesetze-im-internet.de
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur zu § 82 SGB III (Fassung 01.01.2026)
Stand November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Verbindliche Auskünfte gibt der Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit.
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