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Wissen

KI-Weiterbildung in Berlin: Förderung, Bildungszeit, Präsenz

Was Betriebe in Berlin zusätzlich wissen sollten: Die Förderung nach § 82 SGB III gilt bundesweit, die Bildungszeit regelt die Freistellung, Präsenztermine finden in Tempelhof statt.

Bundesförderung gilt auch in Berlin

Die Förderung nach § 82 SGB III ist Bundesrecht. Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, für Berliner Betriebe also eine der Berliner Agenturen.

Bildungszeit in Berlin

Beschäftigte in Berlin haben bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungszeit im Kalenderjahr, bei Fortzahlung des Entgelts. Bei anderer Wochenarbeitszeit gilt der Anspruch anteilig. Er besteht nach sechs Monaten im Betrieb.

  • Die Veranstaltung muss von der Senatsverwaltung anerkannt sein. Die Anerkennung beantragt der Bildungsträger zwölf Wochen vor Beginn, nachträglich geht es nicht.
  • Beschäftigte beantragen die Freistellung bei ihrem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn.
  • Die Bildungszeit bezahlt den Kurs nicht. Nach Angabe der Senatsverwaltung tragen die Kosten die Beschäftigten selbst; ein Betrieb kann sie übernehmen.
  • In Betrieben mit nicht mehr als 20 Beschäftigten kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn schon zehn Prozent der insgesamt zustehenden Bildungszeit genommen oder bewilligt sind.

Landesprogramme

Ein Berliner Landesprogramm, das Kurskosten von Beschäftigten bezuschusst, haben wir für 2026 nicht gefunden. Für Betriebe in Brandenburg prüfen wir im Gespräch, ob ein Landesprogramm in Frage kommt.

Präsenz in Tempelhof

Workshops, Auftakt und Abschluss des Lehrgangs und Beratungsgespräche finden in unseren Räumen in der General-Pape-Straße 10 in Berlin-Tempelhof statt, nahe dem Bahnhof Südkreuz. Der Unterricht im Lehrgang ist live per Video. Die Teilnahme ist deshalb auch von außerhalb Berlins möglich.

Quellen

  • Berliner Bildungszeitgesetz vom 05.07.2021: § 2 Abs. 1 (fünf Tage), § 3 (Wartezeit), § 4 Abs. 4 (Kleinbetriebe), § 10 (Anerkennung)
  • Senatsverwaltung für Arbeit: Bildungszeit (Fristen, Kosten) – berlin.de
  • § 82 SGB III – gesetze-im-internet.de

Stand November 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Förderberatung. Verbindliche Auskünfte gibt der Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit.

Workshops und Bildungszeit

Workshops in Tempelhof können Sie ab sofort anfragen, auf Wunsch als Bildungszeit-Block.

Zu den Workshops
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